Fragen und Antworten
Was bedeutet GEMA-frei ?
Viele Musiker (oder deren Verlage) sind Mitglied in der GEMA und haben einen entsprechenden Wahrnehmungsvertrag mit dieser Organisation geschlossen. Die GEMA versucht generell, bei öffentlicher Aufführung von Musik (Messen, Präsentationen, Telefonanlagen) und beim Einsatz von Musik zur Vertonung von Medienprodukten Nutzungsgebühren einzufordern.
Da Musik in vielen Fällen GEMA-registriert und –geschützt ist, kann die GEMA bei GEMA-freier Musik vom Anwender den Nachweis einer gemafreien Herkunft verlangen.
Musik von MUSICALIA ist bei keiner Verwertungsgesellschaft registriert, da unsere Autoren keine Wahrnehmungsverträge mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften geschlossen haben. Diesen Nachweis erhält jeder Kunde von MUSICALIA mit der Lieferung. Hier können Sie ein Muster sehen.
Nachfragen seitens der GEMA oder anderer Verwertungsorganisationen können Sie völlig entspannt entgegensehen, es fallen keine GEMA / GVL / AKM / SUISA oder sonstigen Nutzungsgebühren an.
Unsere Autoren erhalten daher auch keine Ausschüttungen von GEMA & Co, sondern nur direkt von Ihnen, den Anwendern und Nutzern der Musik. Unsere Musiker und Autoren verwenden Dienste wie z.B. tunesat.com um die Nutzung und Lizensierung ihrer Titel zu sichern. Mit solchen Diensten können nicht - lizensierte Nutzungen aufgefunden werden.
Der Kaufpreis unserer Musiktitel und MP3-Pakete enthält (je nach gewählter Lizenz) die für Ihren gewerblichen Einsatz notwendigen Nutzungsrechte in zeitlich und räumlich unbegrenzter Form und ist im Vergleich zu GEMA-Gebühren wesentlich günstiger.
Wie funktioniert GEMA freie Klassik ?
Wenn der Autor eines Stückes seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, kann die Komposition auch gewerblich z.B. für die Vertonung von Medienprodukten eingesetzt werden, ohne dass GEMA Gebühren bezahlt werden müssen.
Das bezieht sich allerdings nur auf die Komposition, nicht auf die verwendete Aufnahme. An dieser gibt es zusätzliche Rechte, nämlich die der ausübenden Musiker bzw. des Orchesters ("Leistungsschutzrechte"). Auch wenn das gespielte klassische Material als Komposition GEMA-frei ist.
Über diese Rechte verfügen wir bei allen hier vorgestellten und angebotenen Klassik - Aufnahmen. Daher sind sie problemlos für Ihre Medienprojekte lizensierbar. Wie bei allen übrigen Aufnahmen erhalten Sie eine schriftliche Freigabe (Muster hier).
Weshalb muss ich auch bei MUSICALIA zahlen ?
Unsere Musiker bekommen kein Geld von der GEMA, da sie dort nicht Mitglied sind. Sie bekommen Geld nur durch die gewerbliche Nutzung der Musik von Ihnen, den Anwendern. Sie dürfen uns gerne glauben, dass die Lizensierungen über MUSICALIA in den allermeisten Fällen wesentlich günstiger und flexibler sind. Ganz ehrlich: Können Sie Ihre Produkte gratis anbieten ?
Anders als bei Gratis-Angeboten erhalten Sie von uns eine zuverlässige schriftliche Freigabe.
Und wenn die GEMA mich "attackiert" ?
Sie sind mit MUSICALIA wirklich sicher. Wir sind der GEMA als korrekt und seriös arbeitender Anbieter seit Aufnahme der Tätigkeit 1998 bekannt. Es hat für unsere Kunden noch nie ein Problem mit der GEMA gegeben. Es fallen keine GEMA- oder sonstigen Nutzungskosten an. Noch nie hat ein MUSICALIA - Nutzer GEMA Gebühren bezahlt !
Wie funktionieren die Einzeltitel Downloads ?
Sie können jeden Titel rund um die Uhr per Sofortdownload erhalten, inklusive schriftlicher Freigabe und Bestätigung der GEMA-Freiheit. So einfach geht es:
Legen Sie die ausgewählten Titel in den Warenkorb. Wählen Sie (wenn Sie die Titel sofort benötigen) als Zahlungsoption "PayPal Checkout" aus. Gleich nach Abschluss der Zahlung stehen Ihnen die Titel zum Download in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung, ebenso Ihre Rechnung und Freigabe.
Wenn Sie die Titel nicht sofort benötigen, können Sie als Zahlungsoption auch "Rechnung" oder "Lastschrift" verwenden. Die Titel stehen Ihnen dann in Ihrem Kundenkonto nach Ausführung der Zahlung (typ. nach 1-3 Tagen) zur Verfügung.
Downloads mit Garantie: Sie haben 10 Tage Zeit um Ihre Titel herunter zu laden. Diese Begrenzung dient der Server-Sicherheit. Falls Sie jedoch irgendwann einen neuen Download benötigen - kein Problem, den bekommen Sie. Schreiben Sie uns einfach !
Welche Nutzungen sind für die Hintergrundmusik...
...Pakete zulässig ? Die Lounge, Jazz und Klassik MP3 Pakete und Webradio-Streams sind spezielle Angebote für Anwender, die GEMA-freie Hintergrundmusik für Geschäfts- oder Warteräume benötigen.
Diese Nutzung ist ohne zeitliche Begrenzung zulässig. Nicht zulässig ist die Verwendung zur Vertonung weiterer Medien, sowie die Herstellung von Kopien oder die weitere Verbreitung per Funk- oder Netzübertragung.
Aufgrund der Beschränkung auf den Einsatz als Hintergrundmusik werden diese Musikpakete auch zu einem besonders günstigen Preis angeboten. Musiktitel mit der Freigabe zur Medienvertonung finden Sie hier.
Kann ich die Musik in allen Filialen spielen ?
Wenn Sie Hintergrundmusik in verschiedenen Filialen spielen möchten, bekommen Sie bei MUSICALIA Sonderkonditionen, d.h. die Musik wird pro Filiale deutlich günstiger als für einen Einzelnutzer.
Sie dürfen jedoch nicht die Musik selber kopieren und an Ihre Filialen verteilen. Das ist letzlich ein Gebot der Fairness, bedenken Sie dass unsere Musiker keine GEMA - Ausschüttungen erhalten, sondern direkt von den Nutzungen ihrer Musik leben müssen.
Weshalb gibt es die verschiedenen Lizenztypen ?
Wir möchten auch kleinen Nutzern mit niedrigen Budget die Verwendung unserer Musik ermöglichen. Gleichzeitig ist es aber fair gegenüber unseren Musikern, diese bei größeren Projekten auch ein wenig mehr zu beteiligen. Das Ergebnis sind die beiden Lizenztypen 1 (für kleinere Nutzungen) und 2 (für größere Nutzungen).
Wie kann ich mich gegenüber der GEMA ausweisen ?
Sie erhalten von uns mit jeder Lieferung (Download und CDs) eine schriftliche Bestätigung, dass der Autor Ihres Titels weder in der GEMA noch in einer anderen Verwertungsorganisation ist, und Sie den Titel daher nutzen können ohne GEMA Gebühren zu zahlen.
Diese Bestätigung wird von der GEMA akzeptiert - MUSICALIA ist seit 1998 auf dem Markt, und noch nie gab es ein Problem mit der GEMA für unsere Kunden.
Was bedeutet "Weiterlizensierung" ?
Die Weiterlizensierung ist bei allen Lizenztypen 1, 2, 3, 4, 6 ausgeschlossen. Eine Weiterlizensierung liegt vor, wenn Sie bei MUSICALIA eine Nutzungslizenz (z.B. per Titeldownload) erwerben und den Titel dann verwenden, um für mehrere unterschiedliche Nutzer / Kunden damit Medienprodukte zu vertonen.
Eine solche Weiterlizensierung lassen aus verständlichen Gründen unsere Autoren nicht zu. Die so vertonten Medienprodukte würden dann beim screening / clearing als unlizensiert erfasst werden.
Falls Sie z.B. Mediendienstleister sind und einen Titel in mehreren Projekten für verschiedene Auftraggeber verwenden möchten, erwerben Sie bitte eine Lizenz für jeden der Auftraggeber - bei den MUSICALIA - Lizenzpreisen sicher kein Problem !
Kann ich einen Titel für einen Kunden erwerben ?
Diese Möglichkeit besteht und ist zulässig (Lizenztypen 1, 2, 4). Sie können einen Titel bei MUSICALIA für ein Kundenprojekt erwerben. Sofern Sie z.B. als Mediendienstleister für einen Auftraggeber tätig sind, sollten Sie beim Bestellvorgang den vom Besteller abeichenden Lizenznehmer (ihren Kunden) angeben, damit die Lizensierung auf diesen Namen erfolgt.
Trotzdem können Sie als Rechnungsempfänger bei MUSICALIA erscheinen. Rechnungsadresse und Adresse des Nutzers brauchen nicht identisch zu sein.
Ihre Frage ist noch unbeantwortet ?
Fragen Sie uns jetzt unter 0421-3060710 (vormittags), 0177-6476402 (durchgehend) oder per e-mail !