Was ist die GEMA ?

  • (Zitat) "Die GEMA ist die wirtschaftlich bedeutendste, älteste und bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland.....Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen dieser Satzung und aus den Berechtigungsverträgen, die die GEMA mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschließt".

  • In der "guten alten Zeit" als es noch kein Internet gab, und Musik ausschliesslich auf Schallplatten verkauft wurde, hatten Musiker und Komponisten kaum eine Möglichkeit, ihre Musik selber (ohne Verlag und GEMA) zu veröffentlichen. Das hat sich aber längst geändert. Selbst große orchestrale Produktionen z.B. für Spiele werden heute ausserhalb der GEMA gemacht. Viele Studios, Komponisten und Musiker arbeiten heute im GEMA-freien Bereich.

Wie funktioniert "GEMA-frei" ?

  • Die Mitgliedschaft in der GEMA ist für Musiker und Komponisten freiwillig, niemand ist verpflichtet, in die GEMA einzutreten.

  • Wenn ein Musiker oder Komponist beschliesst, nicht Mitglied bei der GEMA zu sein (und das beschliessen gerade im Bereich Werbung und Medien immer mehr Musiker und Komponisten), dann ist seine Musik GEMA-frei, und er kann über Nutzungen und Rechte selber verfügen bzw. MUSICALIA als Vertretung dafür einsetzen. Die GEMA hat mit dieser Musik dann überhaupt nichts zu tun.

  • Wenngleich sich die GEMA auch gelegentlich ein wenig "ruppig" gibt, kommen wir bei MUSICALIA seit der Gründung vor 20 Jahren gut mit der GEMA aus, es hat noch nie irgendwelche "Störfälle" oder Probleme für unsere Musik oder unsere Kunden und Musiknutzer gegeben.

  • Müssen Sie als Musiknutzer der GEMA beweisen, dass die von Ihnen verwendete Musik GEMA-frei ist ? Benötigen Sie eine Bescheinigung darüber von der GEMA ?

  • Diese Bescheinigung über die GEMA-Freiheit erhalten Sie nicht von der GEMA (die diese Musik ja gar nicht kennt), sondern vom Komponisten bzw. dessen Vertretung (MUSICALIA).

  • Sie erhalten von uns die schriftliche Bescheinigung, dass die von MUSICALIA gelieferte Musik 100% GEMA-frei ist. Diese Bescheinigung kann selbstverständich von der GEMA überprüft werden - das ist völlig problemlos.

  • Wir haben trotz des "gegensätzlichen Konzeptes" ein entspanntes und gutes Verhältnis zur GEMA.

  • Für die Nutzung unserer Musik hat noch niemals ein Kunde GEMA-Gebühren bezahlt !

Welche Rechte sind noch zu beachten ?

  • Neben den Rechten des Musikurhebers (Komponisten) müssen Sie als Musiknutzer ebenso die Leistungsschutzrechte an der jeweiligen Aufnahme, also der ausführenden Musiker, beachten, auch wenn das gespielte Material als Komposition bereits GEMA-frei ist (z.B. Klassik-Aufnahmen, Volkslieder etc.). Dies ist bei sämtlichen MUSICALIA-Aufnahmen gewährleistet, und wird auch schriftlich bestätigt.

Wann ist GEMA-freie Musik sinnvoll ?

  • Während für viele Anwendungen der Einsatz von GEMA-registrierter Musik trotz der damit verbundenen regelmäßigen Kosten durchaus sinnvoll sein kann, gibt es andere, meist gewerbliche Bereiche, in denen zumeist GEMA-freie Musik Vorteile hat :

  • 1) Vertonung von Medienprodukten wie Präsentations-, Schulungs-, und Werbemedien auf CD, DVD, Video und anderen Datenträgern. Der einmalige Erwerb von GEMA-freier Musik ist auflagenunabhängig und wesentlich günstiger. Typisch liegen die Kosten von GEMA-freier Musik unter 10% der Kosten, die bei GEMA-registrierter Musik anfallen. Dazu kann wesentlich schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand gearbeitet werden.

  • 2) Hintergrundmusik in Geschäft oder Gastronomie. Auch hier rentiert sich GEMA-freie Musik. Die einmaligen Anschaffungskosten liegen typisch bei 30 - 80% der jährlich wiederkehrenden GEMA-Gebühren. Dafür müssen Sie allerdings in der Auswahl auf die "Tageshits" verzichten, denn diese werden ausnahmslos über die GEMA abgerechnet.

  • 3) Musik in Telefonanlagen, von Seiten der GEMA greift auch hier wieder der "Tatbestand" der öffentlichen Aufführung mit den damit verbundenen jährlich wiederkehrenden Gebühren. Die Verwendung von GEMA-freier Musik ist in diesem Bereich allgemein üblich und vorteilhaft.

  • 4) Herausgabe von giveaway- oder Werbe CDs bzw. Downloads. Die Musik für solche Projekte können Sie bei uns bekommen und für einen wirklich überschaubaren Betrag lizensieren - ohne die wesentlich höheren GEMA-Kosten.

  • Machen Sie sich anhand aktueller GEMA-Tarife selbst ein Bild. Ungefähre Anhaltspunkte sind:

Sportstudios

ca. € 230,00 - 690,00 jährlich

(GEMA - Tariftabelle hier)

Gastronomie von 100 - 300 m2

ca. € 260,00 - 770,00 jährlich

(GEMA - Tariftabelle hier)

Einzelhandel von 100 - 200 m2

ca. 100,00 - 330,00 jährlich

(GEMA - Tariftabelle hier)

Medienerstellung Multimediaprodukte

Minimum € 0,05 pro Titel pro hergestellter CD

(GEMA - Tariftabelle hier)

Wartemusik am Telefon

jährlich € 240,00

(GEMA - Tariftabelle hier)

Musik zur gewerblichen Nutzung gemafrei: GEMA freie Musik ist Musik, die Sie nutzen können, ohne GEMA Gebühren zu bezahlen. Bei der Musik handelt es sich um hochwertig produzierte Originalaufnahmen von Musikern, die nicht Mitglied in der GEMA oder einer anderen Verwertungsorganisation sind. Mit diesen Aufnahmen haben die GEMA, GVL, AKM, SUISA oder andere Gesellschaften schlichtweg nichts zu tun. Sie finden hier bei MUSICALIA eine Auswahl von tausenden von Musiktiteln. Sie zahlen einen einmaligen Beitrag (viel weniger als bei der GEMA) beim Download auf unserer Seite. Unsere Autoren erhalten keine Ausschüttungen von GEMA & Co, sondern nur direkt von Ihnen, den Anwendern und Nutzern der Musik. Unsere Freigabe gilt weltweit.

Gewerbliche Nutzung: Musik für Kinofilm, Musik für Fernsehfilm, Musik für Video, Musik für YouTube, Hintergrundmusik für Diashow, Musik für Fotoshow, Musik für Schulung und Werbung, Musik für Hörbuch, Musik für Präsentation, Musik für Imagefilm, Musik für Website, Musik für Podcast, unabhängig von der Auflagenhöhe Ihres Medienproduktes, Wartemusik, Musik für Telefon, Musik für TK Anlage, Hintergrundmusik für Beschallung, für Instagram, TikTok, Facebook, Musik für Wartezimmer, Hotel, Restaurant, Gastronomie, Geschäft, Einzelhandel, Messe, MP3 Musik für Dauerbetrieb

Klassik gemafrei: Neben dem Musikangebot aus Jazz, Lounge, Pop und Rock haben wir auch Original - Klassikaufnahmen: Beethoven gemafrei, Brahms gemafrei, Mozart gemafrei, Tschaikowski gemafrei, Vivaldi gemafrei, Wagner, Mahler, Liszt gemafrei, Verdi, Bizet, Debussy gemafrei, Haydn, Grieg, Chopin, Schumann gemafrei, Dvorak, Mendelssohn-Bartholdy, Smetana gemafrei, Bach, Händel, Strauss gemafrei. Diese Aufnahmen mit bekannten Orchestern sind GEMA - frei, da die Komponisten bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben sind, und MUSICALIA die Rechte an den Orchester Aufnahmen erworben hat.

Ganz gratis kann zwar auch die GEMA - freie Musik nicht genutzt werden, der Download unserer Titel ist aber in den meisten Fällen 80 bis 90 % günstiger als die GEMA Gebühren.

Zur Musik erhält jeder Kunde eine schriftliche Bestätigung zur gewerblichen Nutzung. Ausser dem einmaligen Kauf bei MUSICALIA fallen keine weiteren Nutzungskosten an. Probleme mit der GEMA hat es seit Gründung von MUSICALIA im Jahre 1998 noch nie gegeben. Die Musik von MUSICALIA wird zur Vertonung von Werbevideos und Multimediaprodukten, bei Film, Fernseh- und Theaterproduktionen, auf Messen, in Einzelhandelsgeschäften, Hotels, Restaurants und bei Sport und Wellness 1000-fach eingesetzt und erspart ihren Nutzern seit Jahren hohe Kosten und bürokratischen Aufwand.

Musik ohne GEMA Gebühren - MUSICALIA ist Ihre Quelle für gemafreie Musik !

Notwendige Cookies werden für die Kunden- und Shopfunktionen verwendet. ("nur notwendige"). Zusätzliche Cookies werden für statistische Zwecke verwendet. ("alle erlauben"). Wir verwenden so wenige Cookies wie möglich !